Stand 15.10.2026 | Version 4.5
Diese Hinweise erläutern die Verarbeitung Ihrer Daten, wenn Sie über das Reservly-Reservierungswidget oder eine im Auftrag eines Restaurants bereitgestellte Restaurantseite einen Tisch reservieren, eine Reservierung verwalten oder an der zugehörigen Kommunikation teilnehmen. Erfasst sind auch freiwilliges Restaurant-Marketing und damit verbundene Gastprofile, soweit Sie diese Funktionen nutzen. Diese Hinweise erfassen außerdem die rechtmäßige manuelle Verwaltung von Gästekontakten durch das Restaurant im Gästebuch, auch ohne Onlinebuchung oder Rewards-Konto.
Für ein Reservly-Rewards-Konto und die Teilnahme an Treueprogrammen gelten zusätzlich die gesonderten Datenschutzhinweise für Reservly Rewards. Eine Tischreservierung allein begründet keine Teilnahme an einem Treueprogramm. Für den eigenen allgemeinen Webauftritt von Reservly gelten separate Datenschutzhinweise.
Personalisierte E-Mails sind freiwillig: Mit Ihrer Zustimmung wählt das benannte Restaurant Angebote anhand Ihrer Reservierungen und, wenn Sie bereits teilnehmen oder später beitreten, Ihrer beschriebenen Treueprogrammdaten aus. Welche Daten verbunden werden und wie Sie jederzeit widerrufen können, erklärt Abschnitt 3. Ohne Zustimmung können Sie unverändert reservieren und am Treueprogramm teilnehmen.
Verantwortlich für die Reservierungsabwicklung und das jeweilige Restaurant-Marketing ist der Betreiber des Restaurants, bei dem Sie reservieren. Dessen Name beziehungsweise Unternehmensbezeichnung, Anschrift und Datenschutz-Kontakt sind vor Abgabe der Reservierung auf der Buchungsseite oder über das dort unmittelbar zugängliche Impressum und die Restaurant-Datenschutzhinweise bereitzustellen. Die Reservierungsbestätigung enthält ergänzende Kontaktangaben.
Das Restaurant bestimmt Zwecke und zulässigen Umfang dieser Verarbeitung. Reservly stellt die technische Plattform bereit und verarbeitet die beauftragten Reservierungs-, Gastprofil- und Kommunikationsdaten als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.
Anbieter der Plattform: Lukas Gerber, Einzelunternehmer, handelnd unter Reservly Wassergasse 32, 1030 Wien, Österreich GISA-Zahl: 40050812 E-Mail und Datenschutz-Kontakt: support@reservly.at
Datenschutzanfragen können Sie an das Restaurant oder an support@reservly.at richten. Reservly unterstützt bei der Zuordnung und leitet Anfragen zur Verarbeitung im Auftrag an das zuständige Restaurant weiter. Soweit Reservly für einen gesonderten eigenen Zweck selbst verantwortlich ist, wird darüber in den für diesen Zweck geltenden Hinweisen informiert.
Verarbeitet werden Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie Datum, Uhrzeit, Personenanzahl und gegebenenfalls eine freiwillige Notiz. Hinzu kommen Restaurantzuordnung, Reservierungskennung, Buchungsquelle, Bearbeitungszeitpunkte, Reservierungsstatus und gegebenenfalls Raum-, Tisch- oder Aufenthaltsdauerangaben. Statusangaben können insbesondere Anfrage, Bestätigung, Ablehnung, Ablauf einer Anfrage, Stornierung, Ankunft oder Nichterscheinen betreffen.
Das Restaurant verwendet diese Daten zur Prüfung der Verfügbarkeit, Organisation Ihres Besuchs und Bearbeitung der Reservierung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Verarbeitung für die von Ihnen gewünschte Reservierung und die damit verbundenen vorvertraglichen oder vertraglichen Maßnahmen erforderlich ist.
Je nach Einstellung des Restaurants wird Ihre Onlinebuchung sofort bestätigt oder zunächst als Anfrage gespeichert, die das Restaurant annimmt oder ablehnt. Ob eine Anfrage nötig ist, legt das Restaurant fest, etwa für alle Buchungen oder abhängig von Wochentag, Uhrzeit oder Personenanzahl. Sie erhalten E-Mails zum Eingang, zur Annahme, zur Ablehnung oder zum Ablauf Ihrer Anfrage; eine Ablehnung kann eine Nachricht des Restaurants enthalten. Eine Anfrage, die bis zum Reservierungszeitpunkt nicht bearbeitet wurde, verfällt. Solange Ihre Anfrage offen ist, können Sie sie über den Link in der Eingangsbestätigung zurückziehen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Das derzeitige Onlineformular verlangt Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie die Reservierungsdaten. Ohne die erforderlichen Angaben kann die Onlinebuchung nicht abgeschlossen werden. Eine Marketingeinwilligung und eine Notiz sind freiwillig. Für alternative Reservierungsmöglichkeiten wenden Sie sich an das Restaurant.
Bitte tragen Sie keine Allergien, Diagnosen oder anderen Gesundheitsdaten und keine sonstigen besonders geschützten Angaben in allgemeine Buchungsnotizen, Feedbackfelder, Reservierungsnachrichten oder Anhänge ein. Klären Sie einen gesundheitlich bedingten besonderen Bedarf direkt mit dem Restaurant über einen dafür geeigneten Kontaktweg. Das Restaurant muss vor einer solchen Verarbeitung die erforderliche Rechtsgrundlage und eine passende Ausnahme für Gesundheitsdaten sicherstellen. Die freiwillige Nutzung eines allgemeinen Freitextfelds genügt dafür nicht.
Für Bestätigungen, Änderungen, Stornierungen und erforderliche Erinnerungen verwendet das Restaurant Ihre Kontaktdaten. Die technische E-Mail-Zustellung erfolgt über Resend (Plus Five Five, Inc., USA). Berechtigte Restaurantmitarbeitende können Reservierungsinformationen auch als E-Mail erhalten. Notwendige Buchungsnachrichten beruhen auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und setzen keine Werbeeinwilligung voraus.
Persönliche Verwaltungs-, Storno-, Kalender- und Feedbacklinks enthalten technische Kennungen beziehungsweise Tokens. Verarbeitet werden je nach Funktion deren Zuordnung, Gültigkeit und Verwendungsstatus. Feedback-Tokens dienen insbesondere dazu, eine Bewertung einer berechtigten Reservierung zuzuordnen und Mehrfachbewertungen zu verhindern. Geben Sie persönliche Links nicht an unbefugte Personen weiter.
Das reservierungsbezogene Nachrichtencenter umfasst individuelle ausgehende Nachrichten, eingehende E-Mail-Antworten und gespeicherte Kopien automatischer Reservierungsnachrichten. Es verarbeitet Nachrichtentext und gegebenenfalls Betreff/HTML-Darstellung, Absender und Empfänger, Zeitpunkte, technische Nachrichten- und Antwortzuordnungen, Zustellstatus, Anzahl eingegangener Anhänge, gemeinsame Gelesen- und Sternmarkierungen sowie erforderliche Bearbeiterkennung und Namen. Der Reservierungsverlauf kann frühere und geänderte Kontakt- und Reservierungsangaben enthalten. Eine gemeinsame Gelesen-Markierung ist keine individuelle Lesebestätigung.
Antworten auf dafür eingerichtete Reservierungs-E-Mails werden über Resend empfangen und der Reservierung des Restaurants zugeordnet. Das Restaurant nutzt sie zur Bearbeitung Ihres Anliegens nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; erforderliche organisatorische Nachweise und Sicherheitsmaßnahmen können auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhen. Das Interesse besteht in der nachvollziehbaren und sicheren Bearbeitung der Kommunikation. Eine Nachricht ändert oder storniert die Buchung nicht automatisch; hierfür sind die vorgesehenen Verwaltungsfunktionen oder eine bestätigte Bearbeitung durch das Restaurant maßgeblich. Nutzen Sie bei dringenden Anliegen den direkten Restaurantkontakt.
Allergien und andere gesundheitsbezogene Angaben gehören nicht in allgemeine Buchungsnotizen, Reservierungsnachrichten oder deren Anhänge. Für einen tatsächlich erforderlichen gesundheitlich bedingten besonderen Bedarf ist mit dem Restaurant vorab ein geeigneter Kontaktweg und eine zulässige Verarbeitung festzulegen. Die bloße Eingabe in ein Freitextfeld ersetzt keine erforderliche ausdrückliche Einwilligung oder andere einschlägige Ausnahme nach Art. 9 DSGVO. Unerwartete sensible Inhalte werden unverzüglich geprüft; soweit sie unzulässig oder nicht mehr erforderlich sind, veranlasst das Restaurant ihre Löschung oder Einschränkung über den nachfolgend beschriebenen Supportweg. Eine Weiterleitung des sensiblen Inhalts an den Support ist dafür nicht erforderlich.
Reservierungsnachrichten einschließlich ihrer Inhalte und daraus abgeleiteter Tags oder Gruppen dürfen nicht für die werbliche Auswahl verwendet werden. Sie werden nicht als Eingaben für die optionale Kampagnen-KI beauftragt. Die bloße Nutzung des Nachrichtencenters, eine Antwort oder eine Kontozuordnung erweitert keine Werbeeinwilligung.
Eine freiwillige Notiz aus dem Onlinebuchungsformular wird zusätzlich als erste Gastnachricht im Nachrichtencenter gespeichert. Es handelt sich um eine eigenständige Kopie; eine spätere Änderung oder Löschung der Reservierungsnotiz entfernt diese Chatnachricht nicht automatisch. Automatische Reservierungs-E-Mails werden mit ihrem vollständigen erzeugten Inhalt einschließlich HTML als Kopie gespeichert.
Antworten an die individuelle Antwortadresse des Nachrichtencenters werden der Reservierung im Dashboard zugeordnet und nicht automatisch an das allgemeine E-Mail-Postfach des Restaurants weitergeleitet. Das Restaurant erhält einmal täglich eine E-Mail mit der Anzahl ungelesener Nachrichten, ohne Ihren Namen oder Nachrichteninhalte; eine Benachrichtigung je einzelner Nachricht gibt es nicht. Nur wenn eine automatische Buchungsmail aus technischen Gründen mit der allgemeinen Restaurantadresse als Antwortadresse versandt wurde, gelangt eine Antwort stattdessen dorthin. Maßgeblich ist die Antwortadresse der konkreten Nachricht.
Resend (Plus Five Five, Inc., USA) empfängt und speichert die eingehende E-Mail einschließlich Inhalt und mitgesendeter Anhänge in den USA. Für den eingesetzten Pro-Tarif beträgt die reguläre laufende Aufbewahrung 30 Tage ab Eingang; Sicherungskopien beim Anbieter folgen dessen eigenem Sicherungszyklus. Im Reservly-Nachrichtencenter werden der aufbereitete Antworttext, Absenderadresse, Betreff, Empfangszeit und Anzahl der Anhänge sowie die erforderlichen Zuordnungsdaten gespeichert. Die vollständigen E-Mail-Anhänge werden dort nicht als Chatdateien angezeigt. Die 30-Tage-Frist beim Empfangsdienstleister ist von der Löschfrist des Chatverlaufs nach Abschnitt 9 zu unterscheiden. Berechtigte frühere Löschungen werden über den Support veranlasst.
Falls Sie bereits versehentlich Allergie- oder andere sensible Angaben übermittelt haben, können Sie deren Löschung an support@reservly.at oder beim Restaurant verlangen. Geben Sie möglichst das Restaurant, den Reservierungstermin oder die Reservierungskennung sowie die betroffene Nachricht an. Wiederholen Sie die Gesundheitsangaben nicht und hängen Sie die betreffende E-Mail nicht erneut an. Reservly ordnet die Anfrage zu und stimmt erforderliche Entscheidungen mit dem verantwortlichen Restaurant ab. Die Meldung wird unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, bestätigt und geprüft; erforderliche Schutzmaßnahmen werden veranlasst. Eine zuordenbare, berechtigte Löschweisung wird in Reservlys aktiven Systemen spätestens innerhalb von 72 Stunden nach Eingang umgesetzt. Diese Fristen umfassen Wochenenden und Feiertage. Erforderliche Providerlöschungen werden innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer solchen Weisung angestoßen und bis zur Bestätigung verfolgt; die Anbieterbearbeitung kann länger dauern. Über erforderliche Rückfragen, rechtmäßig verbleibende Nachweise und noch offene Maßnahmen werden Sie informiert. Ihre gesetzlichen Rechte und kürzere Pflichten bei besonderer Dringlichkeit bleiben unberührt.
Wenn Sie die freiwillige, nicht vorausgewählte Marketing-Checkbox aktivieren, dürfen Sie personalisierte Angebote und Neuigkeiten des dabei benannten Restaurants per E-Mail erhalten. Das Restaurant darf hierfür die nachstehend beschriebenen Reservierungsdaten und, bei bestehender oder späterer Teilnahme an seinem Treueprogramm, die beschriebenen Treueprogrammdaten gemeinsam auswerten. „Gegebenenfalls“ bedeutet, dass die Treueprogrammdaten nur bei einer solchen Teilnahme einbezogen werden. Rechtsgrundlage für Auswahl und Versand ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für den Versand gilt zusätzlich § 174 TKG 2021. Reservierung und Programmteilnahme sind auch ohne diese Zustimmung möglich.
Die Erklärung im Reservierungsformular lautet: „Ich möchte personalisierte Angebote und Neuigkeiten von [Restaurantname] per E-Mail erhalten, ausgewählt anhand meiner Reservierungs- und ggf. Treueprogrammdaten. Jederzeit widerrufbar. [Datenschutz]“ Der angezeigte Restaurantname bezeichnet das verantwortliche Restaurant. Der unmittelbar zugängliche Link „Datenschutz“ führt zu diesen Hinweisen; insbesondere die nachfolgenden Angaben zur Personalisierung müssen vor der Zustimmung leicht auffindbar sein.
Die Einwilligung ist jederzeit für die Zukunft über den Abmeldelink in einer Werbe-E-Mail, beim Restaurant oder unter support@reservly.at widerrufbar. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf bleibt unberührt.
Bei einer neu erteilten oder bereits bestehenden restaurantbezogenen Marketingeinwilligung kann ein Gastprofil angelegt oder aktualisiert werden. Es enthält Kontaktdaten, Name, Restaurantzuordnung, Marketingstatus und Reservierungsaktivitäten einschließlich Zeitpunkten, Reservierungsbezug und Personenanzahl. Wiederholte Reservierungen können anhand derselben normalisierten E-Mail-Adresse demselben Gastprofil zugeordnet werden. Daraus können Reservierungszähler und der letzte Aktivitätszeitpunkt entstehen; ein Reservierungseintrag allein beweist keinen tatsächlichen Besuch.
Die gemeinsame Auswertung erfolgt nur für das in der Checkbox benannte Restaurant. Reservierungs- und Treueprogrammbezüge werden im gemeinsamen Gästeprofil über Restaurantzuordnung, zugeordnetes Konto und die übereinstimmende normalisierte E-Mail-Adresse verbunden. Bei bestehender oder späterer Teilnahme können so auch rechtmäßig gespeicherte frühere Reservierungen mit den beschriebenen Treueprogrammaktivitäten kombiniert werden. Die Einwilligung erfasst innerhalb dieses erläuterten Umfangs noch rechtmäßig gespeicherte frühere sowie künftig entstehende Daten; sie erlaubt keine längere Aufbewahrung ohne fortbestehenden Zweck. Gelöschte oder anonymisierte Einzeldaten werden nicht wiederhergestellt. Ohne Teilnahme werden keine Treueprogrammdaten für diese Auswahl herangezogen. Eine bloße App-Installation, Kontoerstellung oder Profilzuordnung ersetzt die Einwilligung nicht.
Zum restaurantbezogenen Gästebuch gehören auch manuell angelegte Kontakte ohne Rewards-Konto, Firma, bevorzugte Sprachen, Tags, manuelle Gruppenzuordnungen, Textnotizen mit Erinnerungsdatum und Dateianhänge. Bei Dateien werden Inhalt, Dateiname, Dateityp, Größe, Speicherpfad, Gast- und Restaurantzuordnung sowie Uploadzeitpunkt verarbeitet; bei Notizen und Gruppen können Erstellerkennung und Bearbeitungszeitpunkte hinzukommen. Ein vollständiges Geburtsdatum kann bei selbst angelegten Kontakten erfasst und bearbeitet werden. Bei aus Rewards übernommenen Geburtstagsdaten bleibt die Restaurantanzeige auf Tag und Monat beschränkt.
Das Restaurant kann eigene rechtmäßig erhobene Gästekontakte per CSV importieren. Dabei werden Name, E-Mail, gegebenenfalls Telefonnummer und Geburtsdatum sowie ein angegebener Marketingstatus verarbeitet und über die E-Mail-Adresse mit eigenen bestehenden Profilen abgeglichen. Es kann seine Gästebuchdaten einschließlich Kontaktangaben, Tags, Gruppen, Mitgliedschaftsstatus, Reservierungs- und Besuchszählern und Einwilligungsstatus exportieren; der CSV-Export enthält keine Notizinhalte, Anhänge oder einzelnen Reservierungsdetails. Ein importierter oder exportierter Marketingstatus ist keine neue Einwilligung. Bei Daten aus anderen Quellen informiert Sie das Restaurant nach Art. 14 DSGVO insbesondere über Herkunft, Datenarten und Verwendungszweck. Für seine Exportkopien bleiben dieselben Zweck-, Zugriffs- und Löschgrenzen maßgeblich.
Das Restaurant nutzt diese Angaben zur erforderlichen Organisation und Betreuung seiner Gäste. Für konkrete angeforderte Leistungen gilt Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Eine darüber hinausgehende Kundenpflege auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO setzt die Erforderlichkeit und eine Interessenabwägung im Einzelfall voraus; das Interesse ist die sachgerechte Organisation des eigenen Gästekontakts. Freiwillige Zusatzangaben können auf Einwilligung beruhen. Diese Grundlagen erlauben nicht automatisch Direktwerbung. Ein manuell angelegter Kontakt kann daher ohne Werbeeinwilligung bestehen; eine bloße Onlinebuchung führt nicht automatisch zur Freigabe für ein dauerhaftes Werbeprofil.
Ist in Ihrem Gästeprofil eine E-Mail-Adresse hinterlegt, kann das Restaurant Ihnen daraus auch ohne Bezug zu einer bestimmten Reservierung eine individuelle Nachricht senden (Direktchat). Ihre Antworten werden über Resend empfangen und dem Direktchat zugeordnet. Verarbeitet werden dieselben Angaben wie bei Reservierungsnachrichten sowie Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse als Kontakt des Chats. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit es um eine von Ihnen angefragte oder vereinbarte Leistung geht, im Übrigen Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO mit dem Interesse an der Betreuung eigener Gäste. Werbung darf über Direktchats nur unter den Voraussetzungen des § 174 TKG 2021 versandt werden, insbesondere mit Ihrer Einwilligung. Inhalte von Direktchats werden nicht für die werbliche Auswahl und nicht für die Kampagnen-KI verwendet. Zur Löschung siehe Abschnitt 9.
Reservierungsdaten für die Angebotsauswahl sind Anzahl und Zeitpunkte Ihrer Reservierungen, letzte und bevorstehende Reservierungen, Personenanzahl, Status wie bestätigt, storniert oder nicht erschienen sowie dokumentierte abgeschlossene Reservierungsbesuche. Daraus können Besuchshäufigkeit und letzter Besuch abgeleitet werden. Eine Buchung allein belegt keinen tatsächlichen Besuch. Freitextnotizen und Dateianhänge sind keine Auswahlkriterien. Herangezogen werden nur noch rechtmäßig gespeicherte Daten dieses Restaurants; es gelten die Fristen in Abschnitt 9.
Treueprogrammdaten für die Angebotsauswahl sind Ihre Mitgliedschaft beim selben Restaurant einschließlich Beitrittszeitpunkt und Teilnahmestatus, dort erfasste Besuche und deren Zeitpunkte, Punktestand beziehungsweise Stempelstand, gesammelte und eingelöste Punkte oder Stempel, Zeitpunkt der letzten Sammel- oder Einlöseaktivität sowie eingelöste Prämien. Hinzu kommen die Ihnen in diesem Programm zugeordneten Gutscheine mit Art, Herkunft innerhalb des Programms, Gültigkeit, Einlösbarkeit und Einlösestatus. Es werden nur die zur jeweiligen Auswahl erforderlichen Merkmale verwendet. Beispielsweise kann das Restaurant Gäste mit länger zurückliegendem Besuch oder einer verfügbaren Prämie auswählen.
Das Restaurant kann Regeln für wiederkehrende Zielgruppen speichern; deren Zugehörigkeit wird mit den verfügbaren Daten neu berechnet und bei der Kampagnenverarbeitung erneut geprüft. Dadurch können Sie andere Angebote erhalten als Gäste mit anderen Reservierungs- oder Treueprogrammaktivitäten. Soweit Ihr Verhalten oder persönliche Aspekte bewertet werden, ist dies Profiling. Es ist keine automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung nach Art. 22 DSGVO vorgesehen. Grundlage dieser werblichen Auswahl ist Ihre vorstehende Einwilligung, nicht ein davon unabhängiges berechtigtes Interesse.
Zur Auswahl von Restaurantangeboten kann berücksichtigt werden, ob für Ihr Konto ein App-Gerät bei Reservly registriert ist. Dadurch können Angebote für Gäste mit beziehungsweise ohne registriertes App-Gerät ausgewählt werden. Diese Verwendung setzt eine Einwilligung voraus, die dieses Auswahlmerkmal umfasst. Berücksichtigt wird dabei nur der Registrierungsstatus, nicht die Gerätekennung selbst. Die Registrierung allein ersetzt keine Einwilligung und erlaubt keine zusätzlichen Werbekanäle. Eine bisherige Einwilligung, die dieses Auswahlmerkmal nicht umfasst, wird durch diese Hinweise nicht erweitert.
Die gemeinsame E-Mail-Einwilligung umfasst keine Geburtstagsauswertung und keine Standortdaten. Über den vorstehend beschriebenen Registrierungsstatus hinaus sind Gerätekennungen und sonstige App-Installations- oder App-Nutzungsmerkmale nicht als Auswahlkriterien freigegeben. Eine gesondert im Zusammenhang mit Reservly Rewards wirksam erteilte Einwilligung kann Geburtstagsangebote desselben Restaurants umfassen, wenn der Geburtstag freiwillig unter einem entsprechenden Hinweis angegeben wurde und die restaurantbezogene Werbeeinwilligung diese Nutzung und den verwendeten Kanal umfasst. Die Einzelheiten erläutert Abschnitt 5.12 der Rewards-Datenschutzhinweise. Freie Tags, manuelle Gruppenzuordnungen und sonstige Kontaktmerkmale werden durch sie nicht pauschal als zusätzliche Auswahlkriterien freigegeben. Gruppen dürfen nur auf den erläuterten zulässigen Daten beruhen und weder die Einwilligung noch einen Widerruf umgehen. Notizinhalte, Reservierungsnachrichten, Dateianhänge, Gesundheitsdaten und andere besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO sowie daraus abgeleitete sensible oder diskriminierende Merkmale bleiben ausgeschlossen. Es werden keine Daten anderer Restaurantprogramme und kein externes Tracking für diese Auswahl verwendet. App-, Push- und Standortwerbung sind von der Reservierungszustimmung nicht umfasst. Eine zusätzliche Loyalty-Zustimmung kann E-Mail-, App- und Push-Werbung erlauben; Push benötigt außerdem die Gerätefreigabe. Standortwerbung benötigt weiterhin eine gesonderte Einwilligung. Zusätzliche zulässige Zwecke, Daten oder Kanäle benötigen vorab eine entsprechend erläuterte und bestätigte Erklärung.
Eine frühere Zustimmung zu Rabatten oder Neuigkeiten oder eine nur auf Reservierungshistorie beziehungsweise Besuche begrenzte Zustimmung wird durch diese Hinweise nicht erweitert. Der neue gemeinsame Umfang gilt nur, wenn Sie die entsprechende Erklärung nach Zugang zu diesen Erläuterungen aktiv bestätigt haben und sie nicht widerrufen wurde. Bei einer späteren tatsächlichen Erweiterung ist eine passende neue Erklärung auch dann nachzuweisen, wenn der gemeinsame Marketing-Schalter bereits eingeschaltet ist. Fehlt der Nachweis, darf die zusätzliche Auswertung nicht stattfinden. Dafür wird eine fehlende oder widerrufene Einwilligung nicht nachträglich durch berechtigtes Interesse ersetzt.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen und Direktwerbung einschließlich der damit verbundenen Auswahl und Profilbildung kostenfrei und ohne Begründung beim Restaurant oder über support@reservly.at widersprechen. Dann muss diese Verarbeitung für das Restaurant enden, auch bei vorbereiteten Kampagnen. Ihre Reservierung und gegebenenfalls Programmteilnahme sowie bestehende Punkte und Prämien bleiben unberührt.
Zum Nachweis der Entscheidung werden insbesondere Restaurant, Gastprofil beziehungsweise Kontozuordnung, Zustimmung oder Widerruf, Zeitpunkt, Quelle, Textversion und betroffene Werbekanäle verarbeitet. Bei einer Zustimmung im Reservierungswidget werden auch IP-Adresse, User-Agent und ein Reservierungsbezug protokolliert. Diese Nachweisdaten sind von kurzlebigen Sicherheits-Hashes zu unterscheiden. Ihre erforderliche Verarbeitung dient dem Nachweis der Einwilligung nach Art. 7 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO; die erforderliche Aufbewahrung zur Rechtsverteidigung kann auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhen. Bei einer manuellen Erfassung oder Änderung des Marketingstatus werden außerdem der Restaurantnutzer und die Quelle Dashboard dokumentiert. Dieser technische Eintrag ersetzt nicht die tatsächliche Einwilligung und ihren Inhalt; den erforderlichen Nachweis hält das Restaurant vor. Eine Erweiterung auf weitere Datenquellen oder Werbekanäle muss auch dann neu nachgewiesen werden, wenn bereits ein allgemeiner Marketingstatus aktiv ist. Die Ablehnung einer zusätzlichen App-/Push-Freigabe wird von einem vollständigen Widerruf unterschieden. Bei importierten Angaben muss das Restaurant die zugrunde liegende Erklärung nachweisen; der Importzeitpunkt ist nicht automatisch der Einwilligungszeitpunkt.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über die Abmeldemöglichkeit einer Werbe-E-Mail oder durch Nachricht an das Restaurant beziehungsweise support@reservly.at widerrufen. Bereits erteilte Einwilligungen werden durch eine spätere Reservierung ohne erneutes Setzen der Checkbox nicht automatisch widerrufen. Ein Widerruf berührt weder die Rechtmäßigkeit der bisherigen Verarbeitung noch Ihre Reservierung. Er beendet die von der widerrufenen Einwilligung abhängige werbliche Nutzung; erforderliche Nachweise können eingeschränkt aufbewahrt werden.
Für Reservierungen und Treueprogramm desselben Restaurants wird ein gemeinsames Gästeprofil geführt. Der Marketingstatus und die zugehörigen Einwilligungsnachweise bestimmen gemeinsam, welche Werbekanäle erlaubt sind. Die Zustimmung im Reservierungsformular erlaubt personalisierte E-Mails anhand der erläuterten Reservierungs- und, bei Teilnahme, Treueprogrammdaten. Die freiwillige Loyalty-Zustimmung beim Beitritt oder in der Einwilligungsverwaltung erlaubt zusätzlich personalisierte Angebote in der App und per Push. Push setzt außerdem eine aktivierte Gerätefreigabe voraus. Eine Reservierung oder E-Mail-Zustimmung allein begründet weder eine Mitgliedschaft noch eine App- oder Push-Freigabe.
Treten Sie dem Treueprogramm ohne Marketingzustimmung bei, wird dadurch keine neue Werbeerlaubnis erteilt. Eine bereits wirksam bestehende E-Mail-Zustimmung bleibt erhalten; App- und Push-Werbung werden für dieses Restaurant nicht freigegeben beziehungsweise ausgeschaltet. Dies ist vom vollständigen Widerruf zu unterscheiden: Mit „Alle Angebote deaktivieren“ in der Einwilligungsverwaltung oder einer vollständigen Abmeldung über den Abmeldelink einer Werbe-E-Mail beenden Sie die gesamte Restaurantwerbung einschließlich der zugehörigen werblichen Auswahl und noch nicht versendeter Kampagnen. Reservierung, Konto, Programmteilnahme und bereits erworbene Punkte oder Prämien bleiben bestehen.
Eine spätere Reservierung ohne erneutes Häkchen widerruft eine bestehende Zustimmung nicht. Nach einer Abschaltung oder einem Widerruf erlaubt eine neue aktive Zustimmung nur den darin erklärten Umfang: Die Reservierungszustimmung erlaubt erneut E-Mail-Werbung, aber keine App- oder Push-Werbung. Dafür ist eine passende neue Loyalty-Zustimmung erforderlich. Eine weiterhin wirksame Loyalty-Zustimmung wird durch eine zusätzliche E-Mail-Zustimmung nicht eingeschränkt. Frühere Freigaben leben weder durch eine bloße Buchung oder Profilverknüpfung noch durch einen Import automatisch wieder auf. Ältere oder anderweitige engere Erklärungen bleiben auf ihren nachgewiesenen Umfang beschränkt.
Ist die Feedbackfunktion aktiviert, ist eine Anfrage ungefähr 48 Stunden nach dem Reservierungsbeginn vorgesehen. Die Aktivierung durch das Restaurant allein berechtigt noch nicht zum Versand. Soweit die Anfrage Direktwerbung darstellt, darf sie nur mit vorheriger einschlägiger Einwilligung oder bei nachweislichem Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen der gesetzlichen Ausnahme nach § 174 Abs. 4 TKG 2021 versandt werden. Ein berechtigtes Interesse allein ersetzt die Voraussetzungen des TKG nicht.
Sie können freiwillig eine Bewertung von einem bis fünf Sternen und einen Text abgeben. Verarbeitet werden Bewertung, Text, Restaurant- und Reservierungsbezug, Zeitpunkte sowie Token- und Versandstatus. Das Feedback wird intern für das Restaurant verarbeitet und kann an dessen Kontakt-E-Mail-Adresse weitergeleitet werden. Es wird nicht automatisch bei Google oder auf einer öffentlichen Bewertungsplattform veröffentlicht.
Die Verarbeitung freiwillig abgegebenen Feedbacks zur internen Qualitätsverbesserung und Bearbeitung Ihrer Rückmeldung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse besteht darin, konkrete Rückmeldungen auszuwerten und Beschwerden zu bearbeiten. Soweit ausdrücklich eine Einwilligung hierfür eingeholt wird, gilt Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sie müssen kein Feedback abgeben. Eine fehlende Bewertung hat keine nachteiligen Folgen für Ihre Reservierung.
Bei Nutzung des Widgets und seiner Schnittstellen fallen technisch erforderliche Zugriffsdaten an, insbesondere IP-Adresse, Zeitstempel, User-Agent und Request-Kennungen. Zur Begrenzung missbräuchlicher Anfragen werden pro Restaurant zeitlich begrenzte Zähler mit geschützten Vergleichswerten der IP-Adresse und gegebenenfalls der E-Mail-Adresse verwendet. Diese Werte sind pseudonyme personenbezogene Daten und keine anonymen Informationen.
Betriebs- und Fehlerprotokolle können technische Kennungen, erforderliche Vorgangsbezüge und Zustell- oder Fehlerstatus enthalten. Grundlage der notwendigen Sicherheitsverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das Interesse besteht im Schutz vor automatisiertem Missbrauch, in der Verfügbarkeit des Buchungsdienstes und in der Behebung konkreter Fehler. Protokolle dürfen nicht unbegrenzt oder ohne erforderlichen Zweck für andere Auswertungen verwendet werden.
Zugriff erhalten berechtigte Mitarbeitende des betreffenden Restaurants sowie für Betrieb und Unterstützung erforderliche Personen bei Reservly. Dienstleister erhalten Daten nur im für ihre Aufgabe erforderlichen Umfang. Soweit sie im Auftrag handeln, werden sie nach Art. 28 DSGVO eingebunden.
Supabase: Speicherung und Verarbeitung in der Datenbank sowie erforderliche Backend- und Authentifizierungsfunktionen. Für die gewöhnliche Tischreservierung ist kein eigenes Gastkonto erforderlich.
Vercel: Hosting und Ausführung des Widgets und der Schnittstellen sowie Bereitstellung über die technische Hosting- und CDN-Infrastruktur.
Upstash: Kurzlebige Zähler und pseudonyme Vergleichswerte zur Missbrauchsbegrenzung, soweit dieser Dienst eingesetzt wird. Andernfalls kann die Begrenzung im Arbeitsspeicher des Servers erfolgen.
Resend / Plus Five Five, Inc., USA: Zustellung notwendiger Buchungsnachrichten, zulässiger Feedbackanfragen, interner Restaurantbenachrichtigungen und freiwillig abonnierter Restaurantwerbung sowie Empfang zugehöriger Reservierungsantworten. Verarbeitet werden erforderliche Absender- und Empfängeradressen, Anzeigenamen, Betreff und Inhalt einschließlich HTML-Darstellung, Zeitpunkte, Nachrichten- und Anbieterkennungen, Zustell- und Fehlerstatus sowie notwendige Daten zu Abmeldungen, Beschwerden und Empfängersperren. Geschützte Vergleichswerte von E-Mail-Adressen für Sperrlisten bleiben pseudonyme personenbezogene Daten. Für die beauftragte E-Mail-Verarbeitung handelt Resend als Auftragsverarbeiter beziehungsweise Unterauftragsverarbeiter. Davon abgegrenzt verarbeitet Resend bestimmte Daten zur Verwaltung seines Kundenkontos und zur Sicherheit und Nutzung seines Dienstes in eigener Verantwortlichkeit. Nutzungsdaten können technische Protokolle und Angaben zu Quelle und Ziel einer Kommunikation umfassen. Restaurant-Teammitglieder erhalten durch ihren Reservly-Zugang nicht automatisch ein eigenes Resend-Konto. Informationen zur eigenen Verarbeitung durch Resend stehen unter https://resend.com/legal/privacy-policy. Diese Abgrenzung erlaubt keine zusätzliche Restaurantwerbung oder freie Nutzung von Nachrichteninhalten. Resend setzt weitere Anbieter für Infrastruktur, Sicherheit und Zustellung ein; die aktuelle nachgelagerte Liste steht unter https://resend.com/legal/subprocessors. Deren Einsatz unterliegt den einschlägigen vertraglichen Schutz- und Änderungsregeln.
Soweit vor der Umstellung rechtmäßig an Brevo beziehungsweise die Sendinblue-Unternehmensgruppe übermittelte Daten noch zur erforderlichen Abwicklung, Löschung oder Erfüllung konkreter Nachweispflichten vorhanden sind, bleibt Brevo hierfür Empfänger. Nach der Umstellung werden darüber keine neuen Nachrichten im umgestellten Bereich versandt. Restbestände werden zweckgebunden bereinigt; die Mitteilung zum Wechsel bezeichnet den betroffenen Umfang und den Übergang. Eine Übernahme alter Sperr- oder Abmeldedaten begründet keine neue Werbeerlaubnis.
Netlify, Inc., USA: Hosting und CDN der öffentlichen Restaurant-Unterseiten. Technisch erforderliche Zugriffs- und Verbindungsdaten werden zur Auslieferung und Absicherung der Seiten verarbeitet. Internationale Verarbeitung, auch in den USA, ist möglich; Übermittlungen erfolgen nach dem Netlify-DPA auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework, soweit anwendbar, andernfalls der EU-Standardvertragsklauseln. Andere eingebettete Inhalte und Dienste der Restaurant-Website werden in deren eigenen Datenschutzhinweisen beschrieben.
Private Gästebuch-Dateianhänge werden im Objektspeicher von Supabase verarbeitet und nur berechtigten Restaurantnutzern über zeitlich begrenzte Links bereitgestellt. Öffentlich verwendete Kampagnenbilder sind davon getrennt und können beim Abruf technische Verbindungsdaten erzeugen.
Bei optionaler KI-Unterstützung für Restaurantkampagnen werden Eingaben, E-Mail-Entwürfe und ausgewählte Restaurant- und Kampagneninformationen an OpenAI Ireland Ltd. übermittelt. Einzelne Gastprofile und Gästebuchdateien werden dafür nicht automatisch geladen. Enthalten eingegebene Texte, Kampagnennotizen oder Filterbeschreibungen dennoch personenbezogene Angaben, können diese mitübermittelt werden; das Restaurant muss nicht erforderliche Gastdaten vorher entfernen und eine rechtmäßige Verarbeitung sicherstellen. Für diese Auftragsverarbeitung gelten Art. 28 DSGVO und bei Drittlandbezug Abschnitt 7. Die KI wählt nicht selbst einzelne Gäste als Empfänger aus. Zusätzlich kann der Restaurantnutzer bewusst ausgewählte Bilder, Dokumente und Tabellen an eine KI-Anfrage anhängen. Deren Inhalt, Dateityp und gegebenenfalls Dateiname werden an OpenAI übermittelt; auch enthaltene personenbezogene Angaben oder Metadaten können mitübermittelt werden. Die Auswahl lädt keine Dateien automatisch aus dem Gästebuch nach. Vor dem Absenden sind nicht erforderliche Personenangaben und vertrauliche oder besonders geschützte Inhalte auch aus Dateien und Metadaten zu entfernen; eine automatische Anonymisierung wird nicht vorgenommen.
Bei E-Mails können technisch erforderliche Abrufe eingebundener Bilder oder Links zusätzliche Verbindungsdaten beim ausliefernden Dienst erzeugen. Aus einer technischen Zustellinformation folgt nicht automatisch eine Öffnungs- oder Klickmessung. Eine solche Verhaltensmessung benötigt eine gesonderte rechtliche Prüfung und transparente Information; die Zustimmung zu E-Mail-Werbung erlaubt sie nicht pauschal. Für die hier beschriebenen Reservly-Nachrichten bleibt Öffnungs- und Klicktracking deaktiviert; die technischen Zustell- und Fehlerdaten sind davon zu unterscheiden.
Bei international tätigen Dienstleistern können Verarbeitung oder Zugriffe aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums stattfinden, insbesondere aus den USA. Dies betrifft je nach Dienst und Konfiguration etwa Hosting, Support oder weitere Unterauftragnehmer. Ein in der EU gewählter Datenbankstandort schließt solche Zugriffe nicht automatisch aus. Für den E-Mail-Versand und - Empfang über Resend findet reguläre Verarbeitung und Speicherung in den USA statt; eine europäische Versandregion stellt keine ausschließliche EU-Speicherung sicher.
Eine Übermittlung setzt die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO voraus. Grundlage kann ein einschlägiger Angemessenheitsbeschluss sein. Das EU-US Data Privacy Framework kommt nur für den konkret zertifizierten Empfänger und die erfasste Verarbeitung in Betracht. Andernfalls können insbesondere EU-Standardvertragsklauseln mit erforderlichen ergänzenden Schutzmaßnahmen verwendet werden. Die bloße Nennung eines Mechanismus ersetzt dessen tatsächliche Anwendbarkeit nicht.
Informationen zu den für Ihre Verarbeitung eingesetzten Vertragspartnern, Verarbeitungsorten und konkreten Übermittlungsgrundlagen sowie eine Kopie der einschlägigen Garantien erhalten Sie beim Restaurant beziehungsweise über support@reservly.at; schutzbedürftige Angaben können dabei geschwärzt werden.
Resend wird von Plus Five Five, Inc., USA, betrieben. E-Mail-Daten werden auch in den USA verarbeitet und gespeichert; eine europäische Versandregion begründet keine ausschließliche EU-Speicherung. Für die Auftragsverarbeitung werden die einschlägigen EU-Standardvertragsklauseln nach Beschluss (EU) 2021/914 und erforderliche ergänzende Maßnahmen zugrunde gelegt. Bei Reservly als Auftragsverarbeiter des Restaurants gilt Modul 3, bei Reservly als Verantwortlichem und Resend als Auftragsverarbeiter Modul 2. Für die im Resend-DPA gesondert geregelte eigene Verantwortlichkeit für Account- und Nutzungsdaten gilt bei entsprechender Übermittlung Modul 1. Informationen und eine Kopie der einschlägigen Garantien sind über support@reservly.at erhältlich; schutzbedürftige Angaben können geschwärzt werden.
Für den gewöhnlichen Reservierungsablauf sind keine Werbe- oder Analyse-Cookies vorgesehen. Technisch notwendige Speicherung oder Zugriffe auf Ihrem Endgerät erfolgen nur im für die von Ihnen angeforderte Funktion erforderlichen Umfang nach § 165 Abs. 3 TKG 2021. Für nicht notwendige Technologien ist vor deren Einsatz eine erforderliche Einwilligung einzuholen.
Die umgebende Restaurant-Website kann eigene Cookies, Analysewerkzeuge oder externe Inhalte verwenden. Hierüber muss deren Betreiber gesondert informieren. Diese Technologien werden durch eine Tischreservierung oder die Marketing-Checkbox nicht automatisch erlaubt.
Personenbezogene Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Die nachfolgenden Fristen unterscheiden Reservierungsdaten, Gastprofile und Nachweise. Die Entfernung einzelner Felder bedeutet keine Anonymisierung, solange Personen durch verbleibende Inhalte oder Verknüpfungen bestimmbar bleiben.
Personenbezogene Felder einzelner Reservierungen, insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Notizen, werden grundsätzlich 30 Tage nach dem Reservierungstermin gelöscht oder wirksam anonymisiert. Das Restaurant kann eine abweichende Frist zwischen sieben Tagen und sieben Jahren festlegen und muss jede Abweichung begründen. Eine Frist von mehr als einem Jahr ist nur bei einer vom Restaurant bestätigten gesetzlichen Aufbewahrungspflicht möglich; dann bleiben bis zum Fristende nur Name, E-Mail-Adresse, Termin, Personenanzahl und Status erhalten, während Telefonnummer, Notizen und Stornotexte weiterhin nach 30 Tagen gelöscht werden. Legt das Restaurant eine abweichende Frist fest, wird sie zusammen mit seiner Begründung bei diesem Restaurant unter „Abweichende Speicherdauer bei diesem Restaurant“ angezeigt. Davon getrennte erforderliche Gastprofile und Nachweise unterliegen den folgenden Regeln. Tatsächlich anonyme Daten können für Reservierungs- und Auslastungsstatistiken fortbestehen. Dies umfasst auch personenbezogene Stornogründe. Einzelne Reservierungs-Besuchsereignisse mit Reservierungskennung, Zeitpunkt und Personenanzahl werden mit Ablauf derselben Frist gelöscht. Erforderliche Reservierungszähler und der letzte Aktivitätszeitpunkt können im rechtmäßig geführten Gastprofil verbleiben und bleiben personenbezogen; für Loyalty-Besuche gelten die Rewards-Hinweise.
Bei Feedback werden grundsätzlich spätestens 30 Tage nach dem Termin der Reservierungsbezug sowie identifizierende Angaben im Freitext und in verbleibenden Token- oder sonstigen Verknüpfungen entfernt. Nur tatsächlich anonymes Feedback darf anschließend zur Qualitätsauswertung fortbestehen. Für offene Beschwerden erforderliche Informationen werden getrennt und zugriffsbeschränkt bis zur Erledigung und für eine notwendige Nachweisfrist aufbewahrt. In Restaurantpostfächern vorhandene Kopien sind ebenfalls in das Löschkonzept des Restaurants einzubeziehen.
Ein Reservierungschat wird einschließlich automatischer Inhaltskopien, Bearbeiterangaben und zugehöriger Reservierungsänderungen zum späteren von zwei Zeitpunkten gelöscht: mit Ablauf der Reservierungsfrist des Restaurants nach dem Reservierungstermin (Standard 30 Tage; für den Chat höchstens ein Jahr, bei längeren Reservierungsfristen 30 Tage) oder sieben Tage nach der letzten persönlichen Nachricht von Ihnen oder dem Restaurant. Automatische E-Mails und Systemereignisse verlängern die Frist nicht; bei einer tatsächlichen Terminverschiebung ist der geänderte Termin maßgeblich. Nach Fristablauf werden keine Antworten mehr angenommen; die Frist steht auch in der Fußzeile der Chat-E-Mails. Läuft ein Chat länger als die übrigen Reservierungsdaten, bleiben Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse bis zur Löschung des Chats als dessen Kontakt erhalten. Bei frühzeitiger Buchung können Nachrichten länger als 30 Tage ab Versand gespeichert bleiben. Ein Direktchat aus dem Gästebuch wird gelöscht, wenn während der vom Restaurant gewählten Frist (Standard 30 Tage) keine persönliche Nachricht von Ihnen oder dem Restaurant eingegangen ist; jede persönliche Nachricht verlängert diese Frist. Ihr Gästeprofil bleibt davon unberührt. Frühere berechtigte Löschanfragen bleiben möglich. Erforderliche Nachweise zu einem konkreten offenen Anspruch werden nur gesondert, zugriffsbeschränkt und für dessen erforderliche Dauer aufbewahrt.
Versandprotokolle in Reservlys zentraler E-Mail-Verarbeitung werden einschließlich der Schlüssel gegen doppelten Versand 30 Tage nach dem Versand vollständig gelöscht; zugehörige Ereignisse des E-Mail-Dienstleisters werden ebenfalls gelöscht. Nur vorübergehend benötigte Versandinhalte werden bereits nach erfolgreicher Übergabe entfernt, soweit sie nicht für zulässige Fehlerbehebung oder Wiederholung erforderlich sind. Inhaltliche Kopien im Nachrichtencenter und erforderliche Kampagnen- oder Einwilligungsnachweise folgen ihren gesonderten Fristen. Nach einer Abmeldung, einer Spam-Beschwerde oder einer dauerhaft gescheiterten Zustellung wird ein Sperrvermerk mit einem geschützten Vergleichswert der E-Mail-Adresse und dem Anlass gespeichert. Er dient nur dazu, keine weiteren unerwünschten oder unzulässigen E-Mails an diese Adresse zu senden, und wird gelöscht, sobald er dafür nicht mehr erforderlich ist.
Die Aufbewahrung beim E-Mail-Dienstleister ist von der Speicherung bei Reservly getrennt. Für den eingesetzten Tarif Resend Pro nennt der Anbieter 30 Tage laufende Datenaufbewahrung; Sicherungskopien beim Anbieter folgen dessen eigenem Sicherungszyklus. Dies ist keine einheitliche Frist für alle bei Reservly geführten Datenbestände. Nach Ende des Resend-Vertrags sieht das DPA die Löschung verbleibender Daten innerhalb von 90 Tagen vor. Diese Abwicklungsfrist verlängert weder die laufenden Fristen bei Reservly noch rechtmäßig geschuldete frühere Einzelfalllöschungen. Auskunft zu den betroffenen Datenarten und Unterstützung bei einer früher erforderlichen Löschung sind über support@reservly.at erhältlich.
Gastprofile und zugeordnete Aktivitäten dienen nur der zulässigen Kundenbetreuung und der von Ihrer Einwilligung erfassten Restaurantwerbung. Für restaurantbezogene Gastprofile ohne aktive oder gesperrte Mitgliedschaft ist eine Bereinigung nach zwei Jahren ohne relevante Aktivität vorgesehen. Technisch werden hierzu insbesondere letzter Besuch, letzte Aktualisierung und erster Kontakt beziehungsweise Anlagezeitpunkt herangezogen. Eine innerhalb der letzten drei Jahre beendete Mitgliedschaft desselben Restaurants kann eine gesonderte, erforderliche Aufbewahrung für Nachweise begründen; für Mitgliedschaften gelten die gesonderten Rewards-Fristen. Eine bloße technische Aktualisierung begründet keinen neuen Speicherzweck. Entfällt der zulässige Zweck früher, werden die Daten früher gelöscht oder auf erforderliche, zugriffsbeschränkte Nachweise reduziert. Diese Frist löscht weder automatisch das zentrale Konto noch Profile anderer Restaurants. Für Notizen, Erinnerungen, Tags, Gruppen und Dateien ist zusätzlich deren konkreter Zweck maßgeblich; entbehrliche Inhalte sind schon früher zu löschen. Die Löschung muss Dateiobjekte und Verknüpfungen erfassen.
Einwilligungsnachweise werden während der darauf gestützten Verarbeitung und, soweit zur Rechtsverteidigung erforderlich, grundsätzlich bis zu drei Jahre nach dem Widerruf aufbewahrt. Überholte Nachweise werden bereinigt. Die werbliche Verwendung endet mit dem wirksamen Widerruf; die befristete Nachweisaufbewahrung berechtigt nicht zu weiteren Werbenachrichten.
Die kurzlebigen Vergleichswerte und Zähler der Reservierungs-Missbrauchsbegrenzung laufen grundsätzlich spätestens am Ende des jeweiligen Stundenfensters ab. Die für Einwilligungsnachweise gespeicherte IP-Adresse unterliegt dagegen deren eigener Frist.
Für technische Protokolle ist maßgeblich, wie lange sie zur Erkennung und Untersuchung von Fehlern oder Sicherheitsvorfällen benötigt werden. Der notwendige Zeitraum hängt vom betroffenen System und Vorgang ab. Entfällt der Zweck, werden die Daten gelöscht; für konkret untersuchte Vorfälle dürfen notwendige Auszüge bis zur Erledigung und einer erforderlichen Nachweisfrist zugriffsbeschränkt verbleiben.
Sicherungskopien unterliegen dem dokumentierten Sicherungs- und Rotationszyklus des eingesetzten Systems. Gelöschte Daten dürfen darin nur bis zur erforderlichen planmäßigen Überschreibung verbleiben und nicht regulär weiterverwendet werden. Nach einer Wiederherstellung müssen zwischenzeitliche Löschungen erneut berücksichtigt werden. Auskunft zum einschlägigen Sicherungszyklus und dessen maximaler Aufbewahrungsdauer erhalten Sie über den Datenschutz-Kontakt.
Für die optionale Kampagnen-KI werden API-Antworten nicht als abrufbarer Antwortverlauf beim Anbieter gespeichert. Davon unabhängig können dort Sicherheitsprotokolle grundsätzlich bis zu 30 Tage und modellabhängige technische Prompt-Zwischenspeicher bis zu 24 Stunden bestehen; gesetzliche Pflichten oder notwendige Gefahrenabwehr können eine längere Sicherheitsaufbewahrung erfordern. Übernommene KI-Ergebnisse bleiben Bestandteil des Kampagnenentwurfs. Das Restaurant muss personenbezogene Entwurfsinhalte bei Zweckfortfall entfernen. KI-Anhänge werden für die konkrete Anfrage übertragen und nicht als eigene dauerhafte Dateien bei Reservly gespeichert. Ein technischer Reparaturversuch kann dieselben Anhänge erneut übermitteln. Im weiteren Gespräch können Dateinamen und bereits erzeugte Antworten fortbestehen; übernommene Inhalte bleiben im Kampagnenentwurf. Die abgeschaltete Speicherung eines abrufbaren API-Antwortverlaufs bedeutet keine vollständige Speicherfreiheit beim Anbieter. Für Bilder und Dateien gelten auch dessen Sicherheitsprüfungen; auffällige Bilder können zur manuellen Sicherheitsprüfung zurückbehalten werden.
Eine längere Aufbewahrung ist möglich, wenn und soweit eine konkrete gesetzliche Pflicht oder die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung offener Rechtsansprüche dies erfordert. Gesetzlich aufzubewahrende Abrechnungsunterlagen können beispielsweise einer siebenjährigen Frist ab Ende des maßgeblichen Kalenderjahres unterliegen. Eine gewöhnliche Reservierung wird dadurch nicht pauschal zur sieben Jahre aufzubewahrenden Abrechnungsunterlage. Zugriff und Verwendung werden auf den jeweiligen Nachweiszweck beschränkt.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie das Recht auf Auskunft und eine Kopie Ihrer personenbezogenen Daten, Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung. Soweit die Voraussetzungen von Art. 20 DSGVO vorliegen, können Sie die Sie betreffenden bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten beziehungsweise deren Übertragung verlangen.
Bei einer auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhenden Verarbeitung können Sie aus Gründen Ihrer besonderen Situation widersprechen. Gegen die Verarbeitung für Direktwerbung können Sie jederzeit ohne Begründung widersprechen; dies gilt auch für ein damit verbundenes Profiling. Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen, ohne dass dadurch die Rechtmäßigkeit der bisherigen Verarbeitung berührt wird.
Wenden Sie sich an das verantwortliche Restaurant oder an support@reservly.at. Soweit für die sichere Bearbeitung erforderlich, kann eine angemessene Identitätsprüfung erfolgen. Ein fehlender Exportknopf beschränkt Ihre gesetzlichen Rechte nicht. Anfragen werden grundsätzlich innerhalb eines Monats beantwortet; über eine gesetzlich zulässige Verlängerung werden Sie rechtzeitig informiert. Dies umfasst auch noch rechtmäßig vorhandene Nachrichtenkopien, frühere Kontaktangaben im Bearbeitungsverlauf und einschlägige Daten bei Versanddienstleistern. Eine bloße Änderung des aktuellen Kontaktfelds beseitigt frühere Inhaltskopien nicht; diese werden bei einer Anfrage gesondert geprüft. Rechtmäßig notwendige historische Nachweise können gekennzeichnet und zugriffsbeschränkt erhalten bleiben.
Die verfügbaren Zeiten und gegebenenfalls Räume oder Tische werden anhand der Restaurantkonfiguration und der bestehenden Belegung automatisch ermittelt. Sicherheitsregeln können zu viele Anfragen vorübergehend begrenzen. Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung im Sinne von Art. 22 DSGVO ist für den gewöhnlichen Reservierungsablauf nicht vorgesehen. Bei fehlerhaften Angaben oder einer technischen Ablehnung können Sie sich an das Restaurant wenden. Legt das Restaurant Regeln für Reservierungsanfragen fest, entscheiden diese nur darüber, ob es Ihre Buchung selbst prüft; über Annahme oder Ablehnung entscheidet das Restaurant.
Die Daten stammen grundsätzlich aus Ihren Eingaben und den bei der Nutzung entstehenden technischen Vorgängen. Ergänzungen zu Bearbeitung, Tischzuordnung oder Status stammen vom Restaurant. Bestehende rechtmäßig gespeicherte Gastprofildaten desselben Restaurants können bei einer erneuten Reservierung berücksichtigt werden. Für personenbezogene Angaben über andere Personen müssen deren Rechte beachtet werden; soweit Informationspflichten nach Art. 14 DSGVO entstehen, hat das Restaurant sie zu erfüllen. Manuelle Gästebuchangaben, Notizen und Dateien stammen auch von berechtigten Restaurantmitarbeitenden. Bei mittelbarer Erhebung stellt das Restaurant die erforderlichen Informationen einschließlich Quelle und Datenkategorien grundsätzlich innerhalb eines Monats, spätestens bei erster Mitteilung oder Offenlegung, bereit, soweit keine gesetzliche Ausnahme gilt. Bei Nachrichten können Angaben von Ihnen, berechtigten Mitarbeitenden sowie von Ihnen benannten weiteren Personen stammen; technische Zuordnungen und Zustellinformationen werden vom System und E-Mail-Dienstleister erzeugt.
Sie können sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren, insbesondere im Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, Ihres Arbeitsplatzes oder des mutmaßlichen Verstoßes. In Österreich ist dies die Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40–42, 1030 Wien, Website: https://www.dsb.gv.at.
Diese Hinweise werden bei Änderungen der Funktionen, Verarbeitung oder Dienstleister angepasst. Die für die Buchung geltenden Hinweise müssen vor Datenerhebung leicht zugänglich sein. Über einen neuen Verarbeitungszweck wird vor Beginn der Weiterverarbeitung informiert; eine erforderliche neue Einwilligung wird gesondert eingeholt. Die Veröffentlichung einer neuen Fassung allein erweitert keine bereits erteilte Einwilligung.