Datenschutzhinweise für Gäste (B2C) bei Reservierungen über Reservly

Datenschutzhinweise für Gäste bei Reservierungen über Reservly

Stand 07.09.2026 | Version 2.1

Diese Hinweise erläutern die Verarbeitung Ihrer Daten, wenn Sie über das Reservly-Reservierungswidget oder eine im Auftrag eines Restaurants bereitgestellte Restaurantseite einen Tisch reservieren, eine Reservierung verwalten oder an der zugehörigen Kommunikation teilnehmen. Erfasst sind auch freiwilliges Restaurant-Marketing und damit verbundene Gastprofile, soweit Sie diese Funktionen nutzen.

Für ein Reservly-Rewards-Konto und die Teilnahme an Treueprogrammen gelten zusätzlich die gesonderten Datenschutzhinweise für Reservly Rewards. Eine Tischreservierung allein begründet keine Teilnahme an einem Treueprogramm. Für den eigenen allgemeinen Webauftritt von Reservly gelten separate Datenschutzhinweise.

1 Verantwortliches Restaurant und Kontakt

Verantwortlich für die Reservierungsabwicklung und das jeweilige Restaurant-Marketing ist der Betreiber des Restaurants, bei dem Sie reservieren. Dessen Name beziehungsweise Unternehmensbezeichnung, Anschrift und Datenschutz-Kontakt sind vor Abgabe der Reservierung auf der Buchungsseite oder über das dort unmittelbar zugängliche Impressum und die Restaurant-Datenschutzhinweise bereitzustellen. Die Reservierungsbestätigung enthält ergänzende Kontaktangaben.

Das Restaurant bestimmt Zwecke und zulässigen Umfang dieser Verarbeitung. Reservly stellt die technische Plattform bereit und verarbeitet die beauftragten Reservierungs-, Gastprofil- und Kommunikationsdaten als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.

Anbieter der Plattform: Lukas Gerber, Einzelunternehmer, handelnd unter Reservly
Wassergasse 32, 1030 Wien, Österreich
GISA-Zahl: 40050812
E-Mail und Datenschutz-Kontakt: support@reservly.at

Datenschutzanfragen können Sie an das Restaurant oder an support@reservly.at richten. Reservly unterstützt bei der Zuordnung und leitet Anfragen zur Verarbeitung im Auftrag an das zuständige Restaurant weiter. Soweit Reservly für einen gesonderten eigenen Zweck selbst verantwortlich ist, wird darüber in den für diesen Zweck geltenden Hinweisen informiert.

2 Reservierungsdaten und notwendige Kommunikation

Verarbeitet werden Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie Datum, Uhrzeit, Personenanzahl und gegebenenfalls eine freiwillige Notiz. Hinzu kommen Restaurantzuordnung, Reservierungskennung, Buchungsquelle, Bearbeitungszeitpunkte, Reservierungsstatus und gegebenenfalls Raum-, Tisch- oder Aufenthaltsdauerangaben. Statusangaben können insbesondere Bestätigung, Stornierung, Ankunft oder Nichterscheinen betreffen.

Das Restaurant verwendet diese Daten zur Prüfung der Verfügbarkeit, Organisation Ihres Besuchs und Bearbeitung der Reservierung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Verarbeitung für die von Ihnen gewünschte Reservierung und die damit verbundenen vorvertraglichen oder vertraglichen Maßnahmen erforderlich ist.

Erforderliche Angaben und freiwillige Notizen

Das derzeitige Onlineformular verlangt Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie die Reservierungsdaten. Ohne die erforderlichen Angaben kann die Onlinebuchung nicht abgeschlossen werden. Eine Marketingeinwilligung und eine Notiz sind freiwillig. Für alternative Reservierungsmöglichkeiten wenden Sie sich an das Restaurant.

Bitte tragen Sie in allgemeine Notiz- und Feedbackfelder keine Gesundheitsdaten, Angaben zu Religion oder andere besonders geschützte Daten über sich oder Dritte ein. Möchten Sie einen gesundheitlich bedingten besonderen Bedarf mitteilen, klären Sie mit dem Restaurant einen geeigneten Kommunikationsweg. Eine solche Verarbeitung benötigt neben einer Grundlage nach Art. 6 auch eine passende Ausnahme nach Art. 9 DSGVO, beispielsweise eine ausdrücklich erteilte Einwilligung. Die bloße Eingabe in ein allgemeines Freitextfeld ersetzt diese Prüfung nicht.

Buchungsnachrichten und persönliche Links

Für Bestätigungen, Änderungen, Stornierungen und erforderliche Erinnerungen verwendet das Restaurant Ihre Kontaktdaten. Die technische E-Mail-Zustellung erfolgt über Brevo. Berechtigte Restaurantmitarbeitende können Reservierungsinformationen auch als E-Mail erhalten. Notwendige Buchungsnachrichten beruhen auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und setzen keine Werbeeinwilligung voraus.

Persönliche Verwaltungs-, Storno-, Kalender- und Feedbacklinks enthalten technische Kennungen beziehungsweise Tokens. Verarbeitet werden je nach Funktion deren Zuordnung, Gültigkeit und Verwendungsstatus. Feedback-Tokens dienen insbesondere dazu, eine Bewertung einer berechtigten Reservierung zuzuordnen und Mehrfachbewertungen zu verhindern. Geben Sie persönliche Links nicht an unbefugte Personen weiter.

3 Freiwilliges Restaurant Marketing und Gastprofile

Wenn Sie der Checkbox für Rabatte und Neuigkeiten per E-Mail zustimmen, darf das auf der Buchungsseite bezeichnete Restaurant Ihnen entsprechende Werbenachrichten senden. Die Teilnahme ist freiwillig und für eine Reservierung nicht erforderlich. Grundlage ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 174 TKG 2021. Die Einwilligung gilt für das bezeichnete Restaurant und umfasst nicht automatisch Werbung anderer Restaurants oder zusätzliche Kommunikationskanäle.

Bei einer neu erteilten oder bereits bestehenden restaurantbezogenen Marketingeinwilligung kann ein Gastprofil angelegt oder aktualisiert werden. Es enthält Kontaktdaten, Name, Restaurantzuordnung, Marketingstatus und Reservierungsaktivitäten einschließlich Zeitpunkten, Reservierungsbezug und Personenanzahl. Wiederholte Reservierungen können anhand derselben normalisierten E-Mail-Adresse demselben Gastprofil zugeordnet werden. Daraus können Reservierungszähler und der letzte Aktivitätszeitpunkt entstehen; ein Reservierungseintrag allein beweist keinen tatsächlichen Besuch.

Soweit das Gastprofil mit einem bestehenden Reservly-Konto beziehungsweise einer Mitgliedschaft desselben Restaurants verknüpft ist, können diese Zuordnungen berücksichtigt werden. Eine gemeinsame technische Zuordnung erteilt keine zusätzliche Einwilligung. Die Verwendung von Reservierungsaktivitäten zur Auswahl personalisierter Werbung setzt voraus, dass die hierfür eingeholte Einwilligung diese Verwendung hinreichend klar umfasst. Die allgemeine Zustimmung zu E-Mail-Neuigkeiten erlaubt nicht automatisch jede Form der Profilbildung.

Nachweis und Widerruf der Einwilligung

Zum Nachweis der Entscheidung werden insbesondere Restaurant, Gastprofil beziehungsweise Kontozuordnung, Zustimmung oder Widerruf, Zeitpunkt, Quelle und Textversion verarbeitet. Bei einer Zustimmung im Reservierungswidget werden auch IP-Adresse, User-Agent und ein Reservierungsbezug protokolliert. Diese Nachweisdaten sind von kurzlebigen Sicherheits-Hashes zu unterscheiden. Ihre erforderliche Verarbeitung dient dem Nachweis der Einwilligung nach Art. 7 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO; die erforderliche Aufbewahrung zur Rechtsverteidigung kann auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhen.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über die Abmeldemöglichkeit einer Werbe-E-Mail oder durch Nachricht an das Restaurant beziehungsweise support@reservly.at widerrufen. Bereits erteilte Einwilligungen werden durch eine spätere Reservierung ohne erneutes Setzen der Checkbox nicht automatisch widerrufen. Ein Widerruf berührt weder die Rechtmäßigkeit der bisherigen Verarbeitung noch Ihre Reservierung. Er beendet die von der widerrufenen Einwilligung abhängige werbliche Nutzung; erforderliche Nachweise können eingeschränkt aufbewahrt werden.

4 Freiwilliges Feedback nach dem Termin

Ist die Feedbackfunktion aktiviert, ist eine Anfrage ungefähr 48 Stunden nach dem Reservierungsbeginn vorgesehen. Die Aktivierung durch das Restaurant allein berechtigt noch nicht zum Versand. Soweit die Anfrage Direktwerbung darstellt, darf sie nur mit vorheriger einschlägiger Einwilligung oder bei nachweislichem Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen der gesetzlichen Ausnahme nach § 174 Abs. 4 TKG 2021 versandt werden. Ein berechtigtes Interesse allein ersetzt die Voraussetzungen des TKG nicht.

Sie können freiwillig eine Bewertung von einem bis fünf Sternen und einen Text abgeben. Verarbeitet werden Bewertung, Text, Restaurant- und Reservierungsbezug, Zeitpunkte sowie Token- und Versandstatus. Das Feedback wird intern für das Restaurant verarbeitet und kann an dessen Kontakt-E-Mail-Adresse weitergeleitet werden. Es wird nicht automatisch bei Google oder auf einer öffentlichen Bewertungsplattform veröffentlicht.

Die Verarbeitung freiwillig abgegebenen Feedbacks zur internen Qualitätsverbesserung und Bearbeitung Ihrer Rückmeldung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse besteht darin, konkrete Rückmeldungen auszuwerten und Beschwerden zu bearbeiten. Soweit ausdrücklich eine Einwilligung hierfür eingeholt wird, gilt Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sie müssen kein Feedback abgeben. Eine fehlende Bewertung hat keine nachteiligen Folgen für Ihre Reservierung.

5 Technische Daten und Sicherheit

Bei Nutzung des Widgets und seiner Schnittstellen fallen technisch erforderliche Zugriffsdaten an, insbesondere IP-Adresse, Zeitstempel, User-Agent und Request-Kennungen. Zur Begrenzung missbräuchlicher Anfragen werden pro Restaurant zeitlich begrenzte Zähler mit geschützten Vergleichswerten der IP-Adresse und gegebenenfalls der E-Mail-Adresse verwendet. Diese Werte sind pseudonyme personenbezogene Daten und keine anonymen Informationen.

Betriebs- und Fehlerprotokolle können technische Kennungen, erforderliche Vorgangsbezüge und Zustell- oder Fehlerstatus enthalten. Grundlage der notwendigen Sicherheitsverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das Interesse besteht im Schutz vor automatisiertem Missbrauch, in der Verfügbarkeit des Buchungsdienstes und in der Behebung konkreter Fehler. Protokolle dürfen nicht unbegrenzt oder ohne erforderlichen Zweck für andere Auswertungen verwendet werden.

6 Empfänger und Dienstleister

Zugriff erhalten berechtigte Mitarbeitende des betreffenden Restaurants sowie für Betrieb und Unterstützung erforderliche Personen bei Reservly. Dienstleister erhalten Daten nur im für ihre Aufgabe erforderlichen Umfang. Soweit sie im Auftrag handeln, werden sie nach Art. 28 DSGVO eingebunden.

Supabase: Speicherung und Verarbeitung in der Datenbank sowie erforderliche Backend- und Authentifizierungsfunktionen. Für die gewöhnliche Tischreservierung ist kein eigenes Gastkonto erforderlich.

Vercel: Hosting und Ausführung des Widgets und der Schnittstellen sowie Bereitstellung über die technische Hosting- und CDN-Infrastruktur.

Upstash: Kurzlebige Zähler und pseudonyme Vergleichswerte zur Missbrauchsbegrenzung, soweit dieser Dienst eingesetzt wird. Andernfalls kann die Begrenzung im Arbeitsspeicher des Servers erfolgen.

Brevo: Zustellung notwendiger Buchungsnachrichten, zulässiger Feedbackanfragen, interner Restaurantbenachrichtigungen und freiwillig abonnierter Restaurantwerbung; Verarbeitung erforderlicher Versand-, Zustell-, Fehler- und Abmeldedaten.

Webflow: Hosting der öffentlichen Restaurant-Unterseite, sofern diese Bereitstellungsform verwendet wird. Andere eingebettete Inhalte und Dienste der Restaurant-Website werden in deren eigenen Datenschutzhinweisen beschrieben.

Bei E-Mails können technisch erforderliche Abrufe eingebundener Bilder oder Links zusätzliche Verbindungsdaten beim ausliefernden Dienst erzeugen. Aus einer technischen Zustellinformation folgt nicht automatisch eine Öffnungs- oder Klickmessung. Eine solche Verhaltensmessung benötigt eine gesonderte rechtliche Prüfung und transparente Information; die Zustimmung zu E-Mail-Werbung erlaubt sie nicht pauschal.

7 Übermittlungen außerhalb des EWR

Bei international tätigen Dienstleistern können Verarbeitung oder Zugriffe aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums stattfinden, insbesondere aus den USA. Dies betrifft je nach Dienst und Konfiguration etwa Hosting, Support oder weitere Unterauftragnehmer. Ein in der EU gewählter Datenbankstandort schließt solche Zugriffe nicht automatisch aus.

Eine Übermittlung setzt die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO voraus. Grundlage kann ein einschlägiger Angemessenheitsbeschluss sein. Das EU-US Data Privacy Framework kommt nur für den konkret zertifizierten Empfänger und die erfasste Verarbeitung in Betracht. Andernfalls können insbesondere EU-Standardvertragsklauseln mit erforderlichen ergänzenden Schutzmaßnahmen verwendet werden. Die bloße Nennung eines Mechanismus ersetzt dessen tatsächliche Anwendbarkeit nicht.

Informationen zu den für Ihre Verarbeitung eingesetzten Vertragspartnern, Verarbeitungsorten und konkreten Übermittlungsgrundlagen sowie eine Kopie der einschlägigen Garantien erhalten Sie beim Restaurant beziehungsweise über support@reservly.at; schutzbedürftige Angaben können dabei geschwärzt werden.

8 Cookies und ähnliche Technologien

Für den gewöhnlichen Reservierungsablauf sind keine Werbe- oder Analyse-Cookies vorgesehen. Technisch notwendige Speicherung oder Zugriffe auf Ihrem Endgerät erfolgen nur im für die von Ihnen angeforderte Funktion erforderlichen Umfang nach § 165 Abs. 3 TKG 2021. Für nicht notwendige Technologien ist vor deren Einsatz eine erforderliche Einwilligung einzuholen.

Die umgebende Restaurant-Website kann eigene Cookies, Analysewerkzeuge oder externe Inhalte verwenden. Hierüber muss deren Betreiber gesondert informieren. Diese Technologien werden durch eine Tischreservierung oder die Marketing-Checkbox nicht automatisch erlaubt.

9 Speicherdauer und Löschung

Personenbezogene Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Die nachfolgenden Fristen unterscheiden Reservierungsdaten, Gastprofile und Nachweise. Die Entfernung einzelner Felder bedeutet keine Anonymisierung, solange Personen durch verbleibende Inhalte oder Verknüpfungen bestimmbar bleiben.

Einzelne Reservierungen und Feedback

Personenbezogene Felder einzelner Reservierungen, insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Notizen, werden grundsätzlich 30 Tage nach dem Reservierungstermin gelöscht oder wirksam anonymisiert. Davon getrennte erforderliche Gastprofile und Nachweise unterliegen den folgenden Regeln. Tatsächlich anonyme Daten können für Reservierungs- und Auslastungsstatistiken fortbestehen.

Bei Feedback werden grundsätzlich spätestens 30 Tage nach dem Termin der Reservierungsbezug sowie identifizierende Angaben im Freitext und in verbleibenden Token- oder sonstigen Verknüpfungen entfernt. Nur tatsächlich anonymes Feedback darf anschließend zur Qualitätsauswertung fortbestehen. Für offene Beschwerden erforderliche Informationen werden getrennt und zugriffsbeschränkt bis zur Erledigung und für eine notwendige Nachweisfrist aufbewahrt. In Restaurantpostfächern vorhandene Kopien sind ebenfalls in das Löschkonzept des Restaurants einzubeziehen.

Gastprofile und Marketingnachweise

Gastprofile und zugeordnete Aktivitäten werden für die zulässige Kundenbetreuung und die von Ihrer Einwilligung erfasste Restaurantwerbung verarbeitet. Bei Wegfall des Zwecks sind sie zu löschen oder auf erforderliche Nachweise zu beschränken. Für inaktive Gastprofile ist grundsätzlich eine Bereinigung nach drei Jahren ohne relevante Aktivität vorgesehen. Eine noch aktive oder erst kürzlich beendete Mitgliedschaft beim selben Restaurant kann eine gesonderte Aufbewahrung nach den Rewards-Datenschutzhinweisen erfordern. Neue Aktivitäten erlauben keine zweckunabhängige unbegrenzte Speicherung.

Einwilligungsnachweise werden während der darauf gestützten Verarbeitung und, soweit zur Rechtsverteidigung erforderlich, grundsätzlich bis zu drei Jahre nach dem Widerruf aufbewahrt. Überholte Nachweise werden bereinigt. Die werbliche Verwendung endet mit dem wirksamen Widerruf; die befristete Nachweisaufbewahrung berechtigt nicht zu weiteren Werbenachrichten.

Sicherheitsdaten und Sicherungskopien

Die kurzlebigen Vergleichswerte und Zähler der Reservierungs-Missbrauchsbegrenzung laufen grundsätzlich spätestens am Ende des jeweiligen Stundenfensters ab. Die für Einwilligungsnachweise gespeicherte IP-Adresse unterliegt dagegen deren eigener Frist.

Für technische Protokolle ist maßgeblich, wie lange sie zur Erkennung und Untersuchung von Fehlern oder Sicherheitsvorfällen benötigt werden. Der notwendige Zeitraum hängt vom betroffenen System und Vorgang ab. Entfällt der Zweck, werden die Daten gelöscht; für konkret untersuchte Vorfälle dürfen notwendige Auszüge bis zur Erledigung und einer erforderlichen Nachweisfrist zugriffsbeschränkt verbleiben.

Sicherungskopien unterliegen dem dokumentierten Sicherungs- und Rotationszyklus des eingesetzten Systems. Gelöschte Daten dürfen darin nur bis zur erforderlichen planmäßigen Überschreibung verbleiben und nicht regulär weiterverwendet werden. Nach einer Wiederherstellung müssen zwischenzeitliche Löschungen erneut berücksichtigt werden. Auskunft zum einschlägigen Sicherungszyklus und dessen maximaler Aufbewahrungsdauer erhalten Sie über den Datenschutz-Kontakt.

Gesetzliche Nachweise und offene Ansprüche

Eine längere Aufbewahrung ist möglich, wenn und soweit eine konkrete gesetzliche Pflicht oder die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung offener Rechtsansprüche dies erfordert. Gesetzlich aufzubewahrende Abrechnungsunterlagen können beispielsweise einer siebenjährigen Frist ab Ende des maßgeblichen Kalenderjahres unterliegen. Eine gewöhnliche Reservierung wird dadurch nicht pauschal zur sieben Jahre aufzubewahrenden Abrechnungsunterlage. Zugriff und Verwendung werden auf den jeweiligen Nachweiszweck beschränkt.

10 Ihre Rechte

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie das Recht auf Auskunft und eine Kopie Ihrer personenbezogenen Daten, Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung. Soweit die Voraussetzungen von Art. 20 DSGVO vorliegen, können Sie die Sie betreffenden bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten beziehungsweise deren Übertragung verlangen.

Bei einer auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhenden Verarbeitung können Sie aus Gründen Ihrer besonderen Situation widersprechen. Gegen die Verarbeitung für Direktwerbung können Sie jederzeit ohne Begründung widersprechen; dies gilt auch für ein damit verbundenes Profiling. Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen, ohne dass dadurch die Rechtmäßigkeit der bisherigen Verarbeitung berührt wird.

Wenden Sie sich an das verantwortliche Restaurant oder an support@reservly.at. Soweit für die sichere Bearbeitung erforderlich, kann eine angemessene Identitätsprüfung erfolgen. Ein fehlender Exportknopf beschränkt Ihre gesetzlichen Rechte nicht. Anfragen werden grundsätzlich innerhalb eines Monats beantwortet; über eine gesetzlich zulässige Verlängerung werden Sie rechtzeitig informiert.

11 Automatisierte Verarbeitung und Herkunft der Daten

Die verfügbaren Zeiten und gegebenenfalls Räume oder Tische werden anhand der Restaurantkonfiguration und der bestehenden Belegung automatisch ermittelt. Sicherheitsregeln können zu viele Anfragen vorübergehend begrenzen. Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung im Sinne von Art. 22 DSGVO ist für den gewöhnlichen Reservierungsablauf nicht vorgesehen. Bei fehlerhaften Angaben oder einer technischen Ablehnung können Sie sich an das Restaurant wenden.

Die Daten stammen grundsätzlich aus Ihren Eingaben und den bei der Nutzung entstehenden technischen Vorgängen. Ergänzungen zu Bearbeitung, Tischzuordnung oder Status stammen vom Restaurant. Bestehende rechtmäßig gespeicherte Gastprofildaten desselben Restaurants können bei einer erneuten Reservierung berücksichtigt werden. Für personenbezogene Angaben über andere Personen müssen deren Rechte beachtet werden; soweit Informationspflichten nach Art. 14 DSGVO entstehen, hat das Restaurant sie zu erfüllen.

12 Beschwerderecht und Änderungen

Sie können sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren, insbesondere im Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, Ihres Arbeitsplatzes oder des mutmaßlichen Verstoßes. In Österreich ist dies die Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40–42, 1030 Wien, Website: https://www.dsb.gv.at.

Diese Hinweise werden bei Änderungen der Funktionen, Verarbeitung oder Dienstleister angepasst. Die für die Buchung geltenden Hinweise müssen vor Datenerhebung leicht zugänglich sein. Über einen neuen Verarbeitungszweck wird vor Beginn der Weiterverarbeitung informiert; eine erforderliche neue Einwilligung wird gesondert eingeholt. Die Veröffentlichung einer neuen Fassung allein erweitert keine bereits erteilte Einwilligung.